Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Anmeldungen für Angebote des witelo e.V. (inklusive der Projekte Schülerforschungszentrums Jena und Adam Ries Camp), die von Privatkunden getätigt werden. Anmeldungen zu anderen auf www.witelo.de präsentierten Veranstaltungen, sind nicht Bestandteil dieser AGB.
Allgemeines
Eine Anmeldung zu Veranstaltungen des witelo e.V. ist verbindlich und muss in jedem Fall rechtzeitig, d.h. spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Lediglich bei Vorträgen und offenen Veranstaltungen ist eine Anmeldung am Veranstaltungstag möglich.
Anmeldeverfahren
– persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.
– Anmeldung per Post
Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
– Anmeldung per E-Mail
Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
– Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmegebühr und Zahlung
Für den Fall, dass eine Teilnahmegebühr erhoben wird, ist diese am (ersten) Kurstag in bar zu zahlen. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung ausgewiesen ist.
Die Teilnahmegebühren für das Adam-Ries-Camp sind 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto des witelo e.V. zu überweisen.
Entgeltermäßigung
JenaPass-Inhaber/-Innen erhalten eine Entgeltermäßigung von 25%, ausgenommen sind die Teilnahmegebühren für das Adam-Ries-Camp. Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden, spätestens aber bei Zahlung der Teilnahmegebühr. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich.
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der witelo e.V. kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den witelo e.V. sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, die Teilnehmer einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Workshops in einen Workshop mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Workshop noch Plätze frei sind und dass dieser Workshop zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der Geschäftsstelle des witelo e.V. erfolgen.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn möglich. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn ist dies nur in Ausnahmefällen möglich. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen des witelo e.V. erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet witelo e.V. nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Der zwischen Ihnen und witelo e.V. abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.